Besserstellungsklausel

Besserstellungsklausel

Besonders interessant kann die Besserstellungsklausel zum Beispiel für Schüler sein. Steigen Sie als Schüler der Gesamtschule möglichst früh in eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ein, ist der Beitrag schon vergleichsweise günstig. Der Beitrag nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums kann aber noch günstiger sein. Hat Ihr Vertrag nun die Besserstellungsgarantie enthalten, dann prüft die Versicherung auf Ihren Wunsch nach Abschluss des Studiums, ob ihr neuer Beruf günstiger ist und stellt um.

Wichtig ist dabei, dass die Versicherung Sie nur besserstellen kann und niemals schlechter. Im schlimmsten Fall zahlen Sie also den bisherigen Beitrag weiter.

Es gibt aber auch „unechte“ Besserstellungsklauseln. Hierbei wird von Ihnen zum Beispiel eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt. Andere Versicherungen bieten Ihnen ebenfalls die Prüfung einer Besserstellung an, halten sich das Ergebnis aber offen. Sie haben also keine Garantie darauf.

Gerade für diejenigen, die noch in der Schule, im Studium oder der Berufsausbildung sind, empfiehlt sich diese Klausel unbedingt.