Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. Die Tätigkeit muss dauerhaft sein. Somit fallen Ferienjobs und Studentenjobs schon einmal raus. Auch die Elternzeit, die Schule oder das Studium und sogar die Ausbildung sind damit kein Beruf.
  2. Ihre Tätigkeit muss zumindeste dazu geeignet sein Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dazu reicht es bereits aus, wenn die Absicht dazu besteht. Das ist insbesondere bei Existenzgründungen wichtig, da Sie hierbei in der Regel in den ersten Jahren mehr investieren als verdienen.

Da über diese Definition Studenten, Schüler und Auszubildende nicht als Beruf im Sinne der Berufs­unfähig­keitsversicherung gelten, ist es hier besonders wichtig, dass diese in den Versicherungsbedingungen gesondert abgesichert sind.