Gebäudeversicherung NEUBAU

Bau­herren­haft­pflicht

Bauherrenhaftpflicht

Ein Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen - kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.

Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Bauarbeiter verletzt wird, kann dies millionenschwere Folgen für den Bauherren haben. Es kann ihn in den Ruin treiben, vor allem, wenn der Geschädigte bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen davon trägt. Gegen diesen Fall sichert die Bau­herren­haft­pflichtversicherung ab.

Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haft­pflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bau­herren­haft­pflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bau­herren­haft­pflichtversicherung abzuschließen.

 


Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Mit der Bauleistungsversicherung schützen Sie Ihren Rohbau
Mit der Bauleistungsversicherung sichern Sie Ihren Rohbau finanziell ab gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Frost, Überflutung, mutwillige Beschädigung, Glasbruch, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern und Diebstahl von fest eingebautem Material wie Heizkörper, Waschbecken oder Gastherme. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die erforderlichen Kosten für Arbeitslohn und Materialien, um Schäden zu beseitigen und den Bauzustand wiederherzustellen.

Sparen Sie Beitrag durch eine Selbstbeteiligung
Ihr Neubau ist bis zur Bezugsfertigkeit voll durch die Bauleistungsversicherung geschützt. Um den Beitrag günstig zu halten, wird in der Bauleistungsversicherung meist eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. Nicht versichert sind Rohbauschäden durch normale Witterungsbedingungen und Diebstahl von auf der Baustelle gelagertem Material.

Tipp: Schließen Sie zusammen mit der Bauleistungsversicherung eine Feuerrohbauversicherung ab, dann sind auch Schäden durch Brand, Explosionen und Blitzschlag an Ihrem Rohbau abgesichert.

 


Feuerrohbauversicherung

FeuerrohbauversicherungAls Bauherr brauchen Sie eine Feuerrohbauversicherung
Ein unversicherter schwerer Brand in Ihrem zukünftigen Haus kann Sie als Bauherrn in den Ruin treiben. Die Feuerrohbauversicherung springt finanziell ein, wenn Ihr Bauvorhaben durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von Luftfahrzeugen beschädigt oder zerstört wird. Feuerversichert ist der Rohbau selbst, außerdem alle Baustoffe, die sich auf dem Baugrundstück befinden. Die Feuerrohbauversicherung schließt auch Folgeschäden durch Rauch oder Löschwasser ein, ebenso die erforderlichen Aufräum- und Abbruchkosten.

Feuerversicherung mit Ge­bäude­ver­si­che­rung kombinieren
Ohne Nachweis einer Feuerversicherung erhalten Sie in aller Regel keinen Baukredit. Sie bekommen die Feuerrohbauversicherung als Einzelpolice oder auch als Erweiterung zur Bauleistungsversicherung. Die Feuerrohbauversicherung endet mit der Fertigstellung des Gebäudes, ab diesem Zeitpunkt schützt die Ge­bäude­ver­si­che­rung. Tipp: Wenn Sie schon zu Beginn der Bauarbeiten eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abschließen, ist der Feuerversicherungsschutz für den Rohbau bereits beitragsfrei eingeschlossen. Volle Beiträge für die Ge­bäude­ver­si­che­rung brauchen Sie aber erst zahlen, wenn Ihr Bauvorhaben bezugsfertig ist.

 


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