Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung – Was ist das?

Was ist eine Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung schützt Sie dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, dies können Krank­hei­ten oder Unfälle sein, Ihre letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben können und dadurch Ihre Lebensstellung gefährdet ist. Die Lebensstellung definiert sich dabei sowohl durch das Ansehen Ihrer letzten Tätigkeit wie auch durch Ihr Einkommen. Wenn Sie mindestens eines von beiden ganz oder teilweise verlieren zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Kurzum: dank einer Berufs­unfähig­keitsversicherung können Sie auch dann Ihren Lebensstandard halten, wenn es Ihnen gesundheitlich nicht mehr möglich ist.

 

Was kostet eine BU-Versicherung?

Der Beitrag für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung hängt von vielen Parametern ab. Angefangen bei Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit und Ihre Qualifikation, über Ihr Alter bei Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung bis hin zu Ihrem Gesundheitszustand bei Antragsstellung.

Alle diese Faktoren können einen kleineren oder größeren Einfluss haben.

Daneben kommt es natürlich auch noch darauf an wie hoch Ihre Berufs­unfähig­keitsrente sein soll und wie lange Sie versichert sein möchten. Versichern Sie Sich zum Beispiel nur bis zu Ihrem 60. Lebensjahr ist der Beitrag meistens nur halb so hoch wie bei einer Versicherungsdauer bis zu Ihrem 67. Lebensjahr. Hier spielt mir rein, dass die letzten Jahre in der Regel das größte Risiko für die Versicherung darstellen leisten zu müssen.

 

Wie wirken sich riskante Berufe oder Hobbys auf meine BU-Kosten aus?

Auf den neuen Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung haben gewerbliche und körperliche Berufe wie zum Beispiel Handwerker oder auch Alten- und Krankenpflege eine große Auswirkung im Vergleich zu kaufmännischen oder gar akademischen Berufen.

Wer jedoch schon eine Berufs­unfähig­keitsversicherung als Schüler oder Student abgeschlossen hat muss sich bei einem späteren Berufswechsel in der Regel keine Gedanken um einen höheren Beitrag machen. Hier bleibt der Beitrag vom Abschluss dauerhaft bestehen, auch wenn bereits ein anderer Beruf ausgeübt wird und somit versichert ist.

Bei Hobbys ist es ganz ähnlich. Auch hier besteht in der Regel keine Nachmeldepflicht für neu hinzukommende Hobbys. Wenn Sie jedoch schon während des Abschlusses einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ein gefährlicheres Hobby ausüben wie zum Beispiel Tiefseetauchen, Downhill Biken, Rennfahrten oder Springreiten, dann kann dies zu einem Zuschlag und somit zu einem höheren Beitrag führen.

Im schlimmsten Fall lassen sich bestimmte Hobbys aber gar nicht mehr absichern. Hier wird Ihre Berufsunfähikgkeitsversicherung dann abgelehnt.

Grund genug frühzeitig einen solchen Vertrag abzuschließen.