Abstrakte Verweisung

Abstrakte Verweisung

Wenn Sie einen Bericht über eine Berufs­unfähig­keitsversicherung lesen, dann wird Ihnen immer dazu geraten auf einen Verzicht der Abstrakten Verweisung zu achten. Was bedeutet das eigentlich und wie wichtig ist dieser Verzicht wirklich?

 

Was ist die abstrakte Verweisung?

In Bezug auf die Berufs­unfähig­keit bezieht sich der Begriff "abstrakte Verweisung" auf eine Klausel oder Bestimmung in einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Diese Klausel besagt, dass eine Person, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, ihren aktuellen Beruf auszuüben, möglicherweise dennoch Anspruch auf Leistungen verliert, wenn sie in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung, Erfahrung und Fähigkeiten entspricht.

Im Falle einer abstrakten Verweisung kann der Versicherer argumentieren, dass der Versicherte aufgrund seiner Fähigkeiten und Kenntnisse in der Lage ist, in einer anderen Berufsbranche oder mit anderen Aufgaben zu arbeiten, auch wenn dies nicht dem ursprünglichen Beruf entspricht, den der Versicherte vor Eintritt der Berufs­unfähig­keit ausgeübt hat.

Nun wird oft behauptet, dass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit abstrakter Verweisung in solchen Fällen nicht zahlt. Sie würden erst dann Ihre Leistung bekommen, wenn Sie gar nichts mehr machen können.

Stimmt das?

 

Die Lebensstellung muss gewahrt bleiben.

Auch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne Verzicht auf die abstrakte Verweisung hat die Aufgabe Ihre Lebensstellung zu wahren. Sind die theoretisch für Sie noch möglichen Tätigkeiten entweder im sozialen Ansehen bzw. der Wertschätzung oder beim Einkommen schlechter gestellt, als Ihr letzter Beruf, dann können Sie nicht abstrakt verwiesen werden. Auch deshalb macht die abstrakte Verweisung gerade einmal zwischen einem und zwei Prozent aller Ablehnungen aus.