Gemeint ist damit, ob es bei der konkreten Verweisung eine klare Regelung gibt, wann das Einkommen aus einem Verweisungsberuf zumutbar ist. Bei guten Versicherungsbedingungen beträgt diese Grenze 20%. Wenn Sie in Ihrer Tätigkeit Berufsunfähig sind und tatsächlich einen anderen Beruf ausüben, dann dürfen Sie also bis zu 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens verdienen (Zuverdienst) und bekommen Ihre Berufsunfähigkeitsrente weiterhin.
Fehlt diese Zuverdienstregelung, dann kann das bei Berufen mit gutem Einkommen zu einem großen Nachteil führen.