Prognosezeitraum

Prognosezeitraum

Im Versicherungsvertragsgesetz  geht man von einer dauerhaften Prognose aus. Das heißt, dass die Berufs­unfähig­keit voraussichtlich dauerhaft bestehen muss, damit Sie Ihre BU-Rente bekommen. Zum Glück haben fast alle besseren BU-Tarife diesen Zeitraum auf 6 Monate verkürzt. Bei den aktuellen Versicherungsbedingungen muss Ihr Arzt Ihnen also bestätigen, dass Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall mindestens die nächsten sechs Monate nicht in der Lage sind Ihren letzten Beruf auszuüben.

Bei den Grundfähigkeitsversicherungen sieht das noch etwas anders aus. Einige Tarife verlangen einen Prognosezeitraum von 12 Monaten. Andere haben hier schon analog der Berufs­unfähig­keitsversicherung gleichgezogen.

 

Was ist, wenn keine Prognose möglich ist?

Wenn der Arzt eine Berufs­unfähig­keit über mindestens den Prognosezeitraum nicht einschätzen kann, kommt es darauf an, ob Ihr Vertrag ein fiktives Anerkenntnis möglich macht.