Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Berufs­unfähig­keit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder körperlicher/psychischer Beeinträchtigung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf auszuüben. Dabei liegt der Fokus auf der konkret ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen Fähigkeiten und Kenntnissen.

Eine Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die betroffene Person voraussichtlich für mindestens sechs Monate oder länger nicht mehr in der Lage ist, die beruflichen Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen zu erfüllen. Diese Einschränkung muss ärztlich nachgewiesen und von einer entsprechenden Versicherung anerkannt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition der Berufs­unfähig­keit je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Vertragsbedingungen variieren kann. Daher ist es ratsam, die genauen Definitionen und Kriterien einer Berufs­unfähig­keit in den Versicherungsverträgen oder Bedingungswerken zu prüfen, um ein genaues Verständnis der Leistungsvoraussetzungen zu haben.

In § 172 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gibt es eine allgemeine Definition der Berufs­unfähig­keit. Sinngemäß heißt es da, dass derjenige berufsunfähig ist, der aufgrund einer Krankheit eines dem Alter entsprechenden Kräfteverfalls oder infolge einer Körperverletzung nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise auszuüben.

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung bietet finanziellen Schutz, in dem sie im Falle einer anerkannten Berufs­unfähig­keit eine vereinbarte monatliche Rente zahlt. Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, den Lebensunterhalt und die laufenden Kosten zu decken, wenn die betroffene Person aufgrund der Berufs­unfähig­keit ihr Einkommen verliert.