Teilzeitklausel

Teilzeitklausel

Die Teilzeitklausel ist im Jahr 2019 als Neuerung in der Berufs­unfähig­keitsversicherung von der Condor Lebensversicherung AG eingführt worden. Sie soll Angestellte in Teilzeit besserstellen und somit den Zungang zur BU-Leistung erleichtern.

Seitdem haben immer mehr Versicherungen eine solche Regelung in ihre Versicherungsbedingungen geschrieben. Wobei man sagen muss, dass es DIE eine Teilzeitklausel nicht gibt. Dazu unterscheiden sich die Klauseln am Markt zu sehr.